Am 16. November 2016 billigte der Agrarrat den Standpunkt des Europäischen Parlamentes zur neuen Novel-Food-Verordnung. Nach Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlamentes und des Rates kann die Verordnung dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Allerdings wird sie erst nach einer zweijährigen Übergansfrist gelten, d.h. erst Anfang 2018.