Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 19. Mai 2016 entschieden, dass einem Soja-Drink kein gemahlenes Lithothamnium (kalziumhaltige Reste einer Seealge nach deren Absterben) zugesetzt werden darf, sofern es mit dem Bio-Siegel der EU vermarktet wird.
Hersteller von Getränken auf Soja-, Reis- und Getreidebasis setzen diesen gemahlenes Lithothamnium zu, um in etwa auf den gleichen Kalzium-Gehalt zu kommen wie bei Vollmilch.